Das weite Spektrum der Aufgaben im Stiftungszweck bietet viel Raum, wenn Sie sich oder Ihre Familie mit Teilen Ihres Vermögens beständig in Form einer Zustiftung, nicht selbstständigen oder völlig eigenen Stiftung einbringen wollen. Die Gremien der Bürgerstiftung sorgen dafür, dass der von Ihnen zur Verfügung gestellte Stiftungsstock sicher und dauerhaft erhalten wird. Wir arbeiten ehrenamtlich und ohne jegliche Aufwandsentschädigung. Vor unserem Aufsichtsgremium legen wir regelmäßig Rechenschaft ab. Ein Wirtschaftsprüfer und die Regierung von Schwaben überprüfen die Jahresrechnung und die Erfüllung des Stiftungszwecks.
Bürgerstiftung Sozialstation Friedberg
Die Stiftung wurde 2007 zunächst von sieben Bürgerinnen und Bürgern ins Leben gerufen und
unter der Nummer 12-12222.2450/1 von der Regierung von Schwaben anerkannt.
Sie ist die 450. Stiftung im Raum Augsburg und BayerischSchwaben und dokumentiert damit eindrücklich die Bedeutung des Stifterwesens in unserer Region.
Mit der Struktur und den Aufsichtsgremien unserer Stiftung erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen
Vorgaben und Auflagen der Regierung von Schwaben, sondern wir wollen auch mit großer
Transparenz und Offenheit, durch breite Beteiligung unserer Stifter den hohen Ansprüchen an eine Bürgerstiftung genügen. Die Gliederung in die jeweils selbständigen und unabhängigen Gremien, Stifterforum, Stiftungsrat und Vorstand bietet eine Gewähr dafür. Darüber hinaus haben wir uns verpflichtet, die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen einzuhalten.
Die Satzung sieht auch vor, die Vertretung und Betreuung nicht selbstständiger und
selbstständiger Stiftungen zu übernehmen, wenn diese dem Stiftungszweck der Bürgerstiftung
Sozialstation Friedberg entsprechen, um sie zu einer Stiftergemeinschaft zu vereinen.